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ArbG Rostock, 22.10.1996 - 3 Ca 2/96 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 22.10.1996 - 3 Ca 2/96
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.1999 - 5 Sa 512/96 5 Sa 123/98
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitsgericht Rostock Urteil vom 22. Oktober 1996 - 3 Ca 2/96 -. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.1999 - 5 Sa 512/96 unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juli 1997 (5 Sa 512/96) und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 22.10.1996 (3 Ca 2/96) festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 21.12.1995 zum 31. Juli 1996 aufgelöst worden ist, sondern unverändert fortbesteht;.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2001 - 5 Sa 2/01 unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Rostock vom 22.10.1996 zum Aktenzeichen 3 Ca 2/96 und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 14.07.1997 zum Aktenzeichen 5 Sa 512/96, 5 Sa 173/97 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28.12.1995 nicht aufgelöst wurde.